Ein Ansprechpartner für den gesamten Baumbestand
Baumpflege für Wohnanlagen und Hausverwaltungen in Berlin
Wer eine Wohnanlage verwaltet, haftet auch für die Bäume darauf. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer und wird in der Praxis an die Verwaltung weitergereicht – gemeinsam mit dem Risiko, das ein herabfallender Ast über einem Stellplatz oder Spielplatz bedeutet.
verticalSOLUTION betreut Baumbestände in Wohnanlagen in Berlin und Brandenburg: von der wiederkehrenden Regelkontrolle über die Pflegemaßnahme bis zur nachvollziehbaren Dokumentation.
- Regelkontrolle des gesamten Bestands mit schriftlichem Befund
- Fällung und Ersatzpflanzung inklusive Genehmigungsberatung
- Kronensicherung statt Rückschnitt, wo der Baum erhaltenswert ist
- Lichtraumprofilschnitt an Zufahrten, Wegen und Fassaden
- Sturmschadenbeseitigung und Notmaßnahmen
- Kronenpflege und Totholzentfernung
Sicher. Persönlich. Flexibel.
Die Rechtsprechung verlangt keine perfekte Sicherheit, aber eine regelmäßige, fachkundige und dokumentierte Kontrolle des Baumbestands. Als Maßstab hat sich die FLL-Baumkontrollrichtlinie etabliert – üblich sind ein bis zwei Kontrollen pro Jahr, abhängig von Alter, Zustand und Standort des einzelnen Baumes.
Entscheidend im Schadensfall ist fast immer, ob eine Kontrolle stattgefunden hat und ob sie belegbar ist.
Genauso praktisch ist die Frage, wie im bewohnten Bestand gearbeitet wird. Wir arbeiten in Seilklettertechnik: keine gesperrte Hofdurchfahrt über Tage, kein Kran vor der Haustür, keine schweren Fahrzeuge auf der Tiefgaragendecke.
Für Bewohnerinnen und Bewohner bleibt der Einsatz damit meist auf einen Arbeitstag beschränkt.
Wünschen Sie weitere Informationen oder ein konkretes Angebot?
Verkehrssicherungspflicht – was von Ihnen erwartet wird
Kontrolle und Nachweis
Die Pflicht trifft den Eigentümer, in der Praxis die Verwaltung. Erfüllt wird sie nicht durch Zufallsbeobachtung, sondern durch ein nachvollziehbares Verfahren – kontrollieren, bewerten, handeln, dokumentieren. Den ersten Teil übernehmen wir vollständig:
- Regelkontrolle nach FLL – ein- bis zweimal jährlich, je nach Baum
- Befund je Baum mit Nummer, Art, Maßen und Zustand
- Maßnahmenempfehlung mit Dringlichkeitsstufe
- Ausführungsnachweis mit Datum und ausführender Person
Ausführung
Ein Befund ohne Maßnahme verschlechtert Ihre Lage im Schadensfall eher, als dass er hilft – dokumentiert ist dann ein erkanntes und unbehandeltes Risiko. Deshalb kommt beides aus einer Hand:
- Totholzentfernung über Stellplätzen, Wegen und Spielflächen
- Kronenpflege und behutsame Einkürzung nach ZTV 2017
- Lichtraumprofilschnitt an Feuerwehrzufahrten und Beleuchtung
- Kronensicherung, wo ein Baum erhalten werden soll
Arbeiten im bewohnten Bestand
Eine Wohnanlage lässt sich nicht abschalten. Bewohner müssen zur Arbeit, der Müll muss abgeholt werden, Rettungswege müssen frei bleiben. Wir planen den Einsatz deshalb um den Alltag herum statt umgekehrt.
Seilklettertechnik macht das möglich:
- kein Kran, keine Hofsperrung über mehrere Tage
- keine Stützlasten auf Tiefgaragendecken
- Arbeiten in Innenhöfen ohne befahrbare Zuwegung
- Schnittgut wird abgeseilt statt geworfen
Erfahrungsgemäß entscheidet die Vorbereitung darüber, ob ein Baumeinsatz in einer Wohnanlage ruhig verläuft oder Beschwerden auslöst. Das kostet vorab eine halbe Stunde Abstimmung und spart hinterher deutlich mehr.
Bewährt hat sich:
- Aushang im Hausflur, in der Regel eine Woche vorher
- Freihalten der betroffenen Stellplätze am Einsatztag
- Abstimmung mit Hausmeisterdienst und Gartenpflege
- fester Ansprechpartner vor Ort, telefonisch erreichbar
Rahmenvereinbarung statt Einzelaufträge
Für Verwaltungen mit mehreren Objekten bietet sich eine laufende Betreuung an: fester Kontrollturnus, abgestimmte Pflegeintervalle, planbare Kosten über das Wirtschaftsjahr.
Das senkt nicht nur den Koordinationsaufwand, sondern in der Regel auch die Kosten – weil Maßnahmen gebündelt und rechtzeitig statt als Notfall ausgeführt werden. Kommt es doch zum Sturmschaden, erreichen Sie uns über den Baum-Notdienst.
Dazu kommt, dass wir Ihren Bestand nach einigen Jahren kennen: welcher Baum beobachtet werden muss, wo eine Kronensicherung hält, welche Art an welchem Standort Probleme macht.
Diese Kenntnis lässt sich nicht ausschreiben, sie entsteht nur über Zeit – und sie ist der Grund, warum wiederkehrende Betreuung am Ende meist günstiger ist als der jährlich neu vergebene Einzelauftrag. [OFFEN: Ab welcher Bestandsgröße bieten Sie Rahmenverträge an? Dürfen Referenzobjekte genannt werden?]
Baumkataster und Dokumentation
Was Sie bekommen
Befundaufnahme je Baum mit Nummer, Art, Maßen und Zustand. Maßnahmenempfehlung mit Dringlichkeitsstufe. Ausführungsnachweis mit Datum, Maßnahme und ausführender Person. Auf Wunsch mit Fotodokumentation vor und nach dem Eingriff.
Die Unterlagen sind so aufbereitet, dass Sie sie unverändert an Eigentümer, WEG-Versammlung oder Versicherung weiterreichen können.
Bestand erfassen oder fortschreiben
Gibt es noch kein Baumkataster, nehmen wir den Bestand einmal vollständig auf. Existiert eines, schreiben wir es nach jeder Kontrolle fort, statt eine zweite Liste danebenzustellen.
So bleibt ein einziger Stand gültig – und im Streitfall gibt es keine zwei Fassungen, die sich widersprechen. [OFFEN: In welchen Formaten liefern Sie Katasterdaten, und mit welchen Systemen haben Sie schon gearbeitet?]
Baumbestand Ihrer Wohnanlage betreuen lassen
Nennen Sie uns Objekt, ungefähre Anzahl der Bäume und den gewünschten Umfang – wir erstellen ein Angebot. Für mehrere Objekte rechnen wir eine Betreuungsvereinbarung durch.
Sie wissen nicht, wie viele Bäume überhaupt betroffen sind? Auch das klären wir bei einer ersten Begehung.
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Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Wie oft muss der Baumbestand einer Wohnanlage kontrolliert werden?
Als Regelfall ein- bis zweimal jährlich, angelehnt an die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Der genaue Turnus richtet sich nach Alter, Zustand und Standort des einzelnen Baumes. Nach Sturmereignissen und bei erkennbaren Defekten ist eine zusätzliche Kontrolle geboten.
Wer haftet, wenn ein Ast auf ein parkendes Auto fällt?
Grundsätzlich der Verkehrssicherungspflichtige – meist der Eigentümer, vertreten durch die Verwaltung. Entlastend wirkt der Nachweis, dass regelmäßig fachkundig kontrolliert und auf Befunde reagiert wurde. Ohne Dokumentation ist dieser Nachweis schwer zu führen.
Können Sie arbeiten, ohne Zufahrten zu sperren?
In den meisten Fällen ja. Seilklettertechnik kommt ohne Kran und Hubsteiger aus, entsprechend gering ist der Flächenbedarf. Betroffen sind in der Regel nur einzelne Stellplätze, und das nur für einen Tag.
Übernehmen Sie die Anträge nach Baumschutzverordnung?
Wir beraten zur Genehmigungspflicht und bereiten die Unterlagen vor. Antragsteller bleibt der Eigentümer beziehungsweise die bevollmächtigte Verwaltung.
Arbeiten Sie auch für einzelne WEG statt für ganze Portfolios?
Ja. Der Ablauf ist derselbe, nur der Umfang unterscheidet sich. Auch für ein einzelnes Objekt lohnt sich eine dokumentierte Regelkontrolle – die Haftungsfrage stellt sich dort genauso.