Baumpfleger klettert in der Krone einer hohen Kiefer

Dokumentiert, ausschreibungsfähig, termingerecht

Baumpflege für Kommunen und öffentliche Flächen in Berlin und Brandenburg

Öffentliche Flächen stehen unter besonderer Beobachtung: Straßenbäume, Parkanlagen, Schul- und Kitagelände, Friedhöfe und Sportflächen werden täglich von vielen Menschen genutzt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Kontrolle, Ausführung und Dokumentation.

verticalSOLUTION führt Baumpflegemaßnahmen für kommunale und öffentliche Auftraggeber in Berlin und Brandenburg aus – nach ZTV-Baumpflege 2017 und mit einer Dokumentation, die einer späteren Prüfung standhält.

Sicher. Persönlich. Flexibel.

Der Unterschied zur Arbeit im Privatgarten liegt selten im Baum, sondern im Umfeld. Straßenbäume stehen an Fahrbahnen, über Radwegen, neben Oberleitungen und Haltestellen. Jede Maßnahme braucht eine Verkehrssicherung, die zum Ort passt und den Betrieb so wenig wie möglich stört.

Auf Wunsch führen wir Arbeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten aus.

Weil wir aus der Höhenarbeit kommen, ist Seilklettertechnik unser Standardverfahren. Im öffentlichen Raum heißt das: geringerer Flächenbedarf, kürzere Sperrzeiten und Zugang zu Standorten, an die kein Hubsteiger heranfährt – etwa in Parkanlagen abseits befestigter Wege.

Wo ein Hubsteiger effizienter ist, setzen wir ihn ein.

Wünschen Sie weitere Informationen oder ein konkretes Angebot?

Leistungen für öffentliche Auftraggeber

Kontrolle und Bewertung
Grundlage jeder Maßnahmenplanung ist ein belastbarer Befund. Wir kontrollieren in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie und priorisieren nach Dringlichkeit – damit begrenzte Mittel dort ankommen, wo das Risiko am größten ist:

Ausführung und Verkehrssicherung
Die Umsetzung erfolgt nach ZTV-Baumpflege 2017. Verkehrssicherung, Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und das Aufstellen der Beschilderung übernehmen wir auf Wunsch mit:

Dokumentation und Artenschutz

Für öffentliche Auftraggeber ist die Dokumentation Teil der Leistung, nicht ein Anhang dazu. Was wir liefern, muss auch Jahre später noch belegen, was wann aus welchem Grund getan wurde.

Zu jeder Maßnahme gehört:

Der zweite Prüfpunkt bei öffentlichen Beständen ist der Artenschutz. Höhlen, Spalten und Totholz sind Lebensraum – ihre Beseitigung ist begründungspflichtig, nicht selbstverständlich.

Wie wir damit umgehen:

Vergabe und Zusammenarbeit

Wir sind auf die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern eingerichtet und bearbeiten Ausschreibungen nach VOB und UVgO ebenso wie Direktvergaben unterhalb der Schwellenwerte.

Seit 2010 ist verticalSOLUTION in Berlin und Brandenburg tätig. Als Höhenarbeitsbetrieb arbeiten wir routinemäßig unter Bedingungen, die Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen weit über dem Üblichen mit sich bringen.

Für die Terminplanung ist uns eine belastbare Aussage wichtiger als eine schnelle. Wenn ein Los in Ihrem Zeitfenster nicht darstellbar ist, sagen wir das vorher – nicht im Oktober.

[OFFEN – bei kommunalen Vergaben das erste Auswahlkriterium: Präqualifikation bzw. Eintrag in Vergabeplattformen, Deckungssumme der Betriebshaftpflicht, Qualifikationsnachweise (Fachagrarwirt Baumpflege, SKT-A und SKT-B), Mitgliedschaften sowie eine Kapazitätsangabe in Kolonnen oder Bäumen pro Woche.]

Baumpfleger klettert in der Krone einer hohen Kiefer

Rechtlicher Rahmen in Berlin

Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5)
Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abgeschnitten oder beseitigt werden. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr sind davon unberührt – sie sollten aber dokumentiert und der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für solche Fälle gibt es unseren Baum-Notdienst.

Berliner Baumschutzverordnung
Geschützt sind alle Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 130 cm Höhe; bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm. Dazu kommen Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel.

Für Fällungen, starke Rückschnitte und Eingriffe in den Wurzelbereich ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Wir bereiten die Unterlagen vor; Antragsteller bleibt der Träger. Zur Ersatzpflanzung beraten wir im Rahmen der Baumpflanzung.

Anfrage für kommunale Baumpflege

Senden Sie uns Ihre Leistungsbeschreibung oder rufen Sie an – wir prüfen kurzfristig, ob wir das Los in Ihrem Zeitfenster abbilden können, und melden uns mit einer belastbaren Aussage.

Für Rahmenverträge und wiederkehrende Kontrollen rechnen wir gern eine mehrjährige Variante durch.

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Häufige Fragen kommunaler Auftraggeber

Arbeiten Sie nach ZTV-Baumpflege 2017?

Ja. Alle Pflegemaßnahmen orientieren sich an der ZTV-Baumpflege 2017, Kontrollen erfolgen in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie.

Ja, inklusive Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und Aufstellen der Beschilderung, sofern beauftragt.

Der Umfang wird im Vorfeld abgestimmt. Bei umfangreichen Losen planen wir die Ausführung nach den Prioritätsstufen aus der Kontrolle, sodass die dringenden Bäume zuerst erledigt sind.

Vor jedem Eingriff prüfen wir auf Nist-, Brut- und Ruhestätten. Höhlenbäume und Totholzstrukturen erhalten wir, wo die Verkehrssicherheit es zulässt; bei Konflikten stimmen wir uns mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab.

Ja. Ersterfassung und Fortschreibung von Baumkatastern gehören zum Leistungsumfang.